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Brexit: Die Folgen für die Versandabwicklung in der Übersicht

Großbritannien zählt nicht nur zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands, sondern fungiert zugleich als internationales Drehkreuz für den Frachtverkehr. Die Vorteile, die sich aus dem freien Warenverkehr im Sinne des EU-Binnenmarktes ergeben, verschwinden jedoch im Falle eines harten Brexits.

„Hart“ beschreibt hier den Austritt des Mitgliedslandes Großbritannien ohne besondere Verträge, was bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2021 keinerlei Privilegien mehr nutzbar sind. Großbritannien gilt damit ab kommendem Jahr als Drittland, was insbesondere Restriktionen und Zölle mit sich bringt.

Die entscheidende Frage: Was müssen E-Commerce- oder Handelsunternehmen tun, um ihren Warenaustausch mit Großbritannien weiterhin mit einem hohen Automatisierungsgrad managen zu können?

HEIDLER wirft einen Blick auf die Hintergründe des Brexits, speziell mit Fokus auf die Veränderungen in der Versandabwicklung mit dem baldigen Drittland Großbritannien.

Einfach erklärt: So verändert sich der zollrechtliche Status des Vereinigten Königreichs bei einem Brexit ohne Abkommen

Solange Großbritannien Teil des Zollgebiets der Europäischen Union ist, gelten Warenein- und -ausfuhren als Binnenmarktverkehr. Beschränkungen existieren damit nicht, sodass auch keine Sonderbehandlung im Einsatz unserer Versandsoftware nötig ist. Mit dem Brexit ändert sich dies von einem auf den anderen Tag – ab sofort gelten der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) sowie die entsprechenden Durchführungsvorschriften.

Das heißt: Lieferungen aus oder nach Großbritannien gelten somit als Warenausfuhren bzw. Wareneinfuhren. Weitere Informationen, die Sie als EU-Versender nun beachten müssen, stellt die EU über ihr Onlineportal „Access2Markets“ zur Verfügung (https://madb.europa.eu/madb/indexPubli.htm). Die Briten ihrerseits haben u.a. ein vereinfachtes Einfuhrverfahren installiert, womit zunächst die vollständige Einfuhranmeldung als auch Zollabgaben wegfallen sollen.

EU-UK-Warensendungen ab 1. Januar 2021: Diese Zollformalitäten sind notwendig

Für Unternehmen, die bis dato nur innerhalb der EU versendet haben, gleicht der Brexit einem harten Cut. Plötzlich kommen vielfältige neue Regelungen, Verfahrensgrundsätze und Abgaben ins Spiel. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Margen für jene Produkte, die nach Großbritannien geliefert werden. Es erhöht auch die Komplexität für Zollanmeldung, Versandvorbereitung und Co.

Wichtig: Sofern ein Austritt Großbritanniens ohne Handelsabkommen mit der EU erfolgt, gelten mit Wirksamwerden des „harten Brexits“ automatisch die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Es existiert ein besonderer Zolltarif (sog. WTO-Schedule), der in weiten Teilen dem EU-Zolltarif entspricht. Weitere Informationen gibt die Regierung des Vereinigten Königreichs auf dieser Übersichtsseite (https://www.gov.uk/government/publications/uk-goods-and-services-schedules-at-the-wto).

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Aspekte nun wichtig sind:

  • EORI-Nummer, d.h. eine Registrierung im Rahmen des EU-weiten Steuereungssystems namens „Economic Operators Registration and Identification System“
  • Warennummern, d.h. eine eindeutige Zuordnung anhand von Zollsätzen, notwendigen Dokumenten für den Versand sowie etwaige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
  • Elektronische Zollanmeldung, gilt für Ein- und Ausfuhr
  • Exportkontrollen und Ausfuhrgenehmigungen, näheres findet sich auf den Detailseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html)

Nicht zu vergessen: Neben zollrechtlichen Fragen und Prozessen verzögern sich zugleich Lieferzeiten, was Auswirkungen haben kann auf Ihre Versandzusagen. Zudem gelten andere Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer. Eine frühzeitige Umstellung der internen Abläufe im Sinne eines harten Brexits betreffen damit nicht allein den Warenversand. Antworten auf typische Fragen geben die örtliche Industrie- und Handelskammer sowie vereinzelt auch Branchenverbände.

HVS32: Warenausgangslogistik mit HEIDLER – was ist wichtig?

Nachdem wir Ihnen grundsätzliche Details zum Warenhandling im Zuge des Brexits gegeben haben, möchten wir nun im Detail auf Änderungen in der Nutzung unserer Versandsoftware eingehen. Nach Auslaufen der Übergangsperiode, die mit dem „harten Brexit“ zum 1. Januar 2021 endet, braucht es einen verlässlichen Partner wie HEIDLER an Ihrer Seite.

Da viele Aspekte relevant sind und mitunter wechselseitig wirken, möchten wir das Wichtigste in kompakter Form zusammenfassen. Wir geben Ihnen zugleich ein Beispiel, um die Umsetzung in der Praxis einfach verständlich darzulegen. Los geht’s!

  1. Warensendungen nach UK gelten ab 1. Januar 2021 als „Drittlandversand“

HVS32, die Multicarrier-Versandsoftware von HEIDLER, vereinfacht Ihren Versandablauf ab der ersten Nutzung. Mit über 280 integrierten Frachtführern, diversen Schnittstellen sowie maßgeschneiderten Erweiterungsmodulen überlassen Sie dabei nichts dem Zufall.

Ab sofort müssen Sie, wie beim Versand z.B. in die Schweiz, verschiedene Daten übermitteln oder Dokumente beifügen. Das betrifft u.a. die Übermittlung des Warenwertes, die Beilegung der Handelsrechnung sowie der entsprechenden Ausfuhrdokumente. Zudem muss eine passende Frankatur (sog. Incoterm) gewählt werden, um Zoll- und Steuerabgaben zu regeln.

Ihr Vorteil: HEIDLER integriert alle Updates und Veränderungen einzelner Carrierer zeitnah in die Versandsoftware. Damit ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass EDI-Nachrichten, Labels und Co. stets im für den jeweiligen Logistikpartner erforderlichen Format vorliegen. Die Nutzung unserer Versandsoftware bleibt damit trotz Brexit denkbar einfach!

  1. Interne Systeme (SAP/Lagerverwaltungssysteme) auf neue Anforderungen umstellen

Die Steuerung der Versandprozesse über HVS32 ist das eine, die Anpassung Ihrer IT-Systeme auf die neuen Vorgaben eine ganze andere Sache. Wir möchten das anhand eines Beispiels gerne erläutern:

  • DHL Paket International arbeitet so, dass jedes einzelne Paket auf Grundlage elektronisch übermittelter Zolldaten abgewickelt wird.
  • Um die Zolldatenpflicht zu erfüllen, generiert die Versandsoftware HVS32 anhand der im Dateneingang gelieferten zollrelevanten Informationen einen elektronischen Datensatz (ITMATT-Format). Dieser entspricht DHL-Vorgaben und wird bei Tagesschluss an den Frachtführer übermittelt. Diese Formate unterscheiden sich je nach Carrierer, werden durch die HEIDLER Versandsoftware aber in signifikantem Umfang unterstützt und entsprechend aufbereitet.
  • Bei erhöhtem Sendungsaufkommen gibt es für Expresssendungen u.a. auch „DHL Breakbulk“, einen besonderen DHL-Service. Bei UPS nennt sich das entsprechende Äquivalent „UPS Worldease“. Mit beiden Services wird somit eine Sammelverzollung möglich – natürlich in HVS32 unterstützt.

 

Tipp: Praktisch jeder Carrierer bietet spezifische Informationen zu Änderungen, die sich für Vielversender durch den Brexit ergeben.

Wichtig: Alle Einstellungen, Formate und Co., die jetzt beim Drittlandversand nach Großbritannien wichtig sind, beziehen sich stets auf die Prozesse unserer Versandsoftware. Sie ergänzt die Schritte, die Sie im Zuge der ganzheitlichen Zollabwicklung unternehmen müssen. Mit unserer Lösung haben Sie damit ein bewährtes Tool zur Hand, um die „letzte Meile“ in Gang zu setzen.

FAQ: Versand und Brexit – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir möchte Ihnen den Übergang so einfach wie möglich gestalten, deshalb haben wir typische Fragen, die uns Kunden im Zuge der Veränderungen durch den Brexit stellen, kompakt dargestellt. Dank des modularen Aufbaus unserer Versandsoftware HVS32 sind Sie auch beim Wechsel Großbritanniens vom EU-Mitglied zum Drittland jederzeit auf der sicheren Seite.

Sie haben weitergehende Fragen? Gerne stehen wir Ihnen unkompliziert zur Seite und erläutern Funktionsweisen und Co., die den Versand ab 1. Januar 2021 sicherstellen. Nehmen Sie dafür unverbindlich Kontakt mit uns auf!

  • Ich möchte Waren nach Nordirland versenden – was muss ich beachten?

Laut Nordirlandprotokoll des aktuell gültigen Austrittsabkommens werden Warensendungen nach Nordirland als „innergemeinschaftliche Lieferung“ behandelt. Damit gelten dieselben Regeln wie bei anderen EU-Mitgliedsstatten auch. Bestimmte Ausfuhrkontrollen sowie Statusnachweise sind jedoch denkbar.

  • Ich versende bisher nur innerhalb der EU, wo genau besteht ab 1. Januar 2021 Handlungsbedarf?

Wer am internationalen Warenverkehr teilnimmt, muss u.a. das UN-Kaufrecht berücksichtigen. Zudem werden Aspekte des Versands, also Transport, Versicherung oder Verzollung, zwischen Exporteur und Importeur aufgeteilt. Näheres regeln die INCOTERMS, der weltweit anerkannte Standard für grenzüberschreitend geltende Vertrags- und Lieferbedingungen. Daraus ergeben sich auch Verpflichtungen, wonach u.a. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder Einfuhrlizenzen vorgelegt oder nachgewiesen werden müssen. Die Industrie- und Handelskammern bieten häufig Schulungen oder Infomaterialien dazu an.

  • Meine Produkte erhalten durch britische Zertifizierer die CE-Kennzeichnung: Ändert sich etwas bei Einfuhren ab dem 1. Januar 2021?

Nach Ablauf der Übergangsfrist entfällt die Gültigkeit von CE-Kennzeichnungen, die von britischen Unternehmen zertifiziert wurden. Damit ist ein Inverkehrbringen solcher Produkte in der EU nicht mehr erlaubt. Ein Lösungsansatz bezieht sich auf eine Konformitätsbewertung, die bei einer „benannten Stelle“ in einem EU-Mitgliedsstaat beantragt werden kann.

Sie haben weitere Fragen zur Abwicklung im Versandsystem HVS32? Gerne ergänzen wir diese Liste um Fragen, die Ihnen im Zuge des nahenden Brexits aufkommen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir helfen gerne weiter!